Sitzung 08. Dezember 2016

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Sitzung vom 08. Dezember 2016

Die Haushaltsrede


Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher dieser Ratssitzung,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


unsere Haushaltsberatungen finden in einer zunehmend polarisierten Situation statt:

Einerseits steigt die gesamtwirtschaftliche Leistung in Deutschland seit einiger Zeit, steigen die Steuereinnahmen auf neue Rekordhöhen, pendeln die Aktienkurse auf hohem Niveau und haben sich die Einnahmen der Reichen in den letzten Jahren drastisch erhöht.

Andererseits aber hat sich die Lage einer zunehmenden Masse der normalen Arbeiterinnen und Arbeiter, der Angestellten, der Arbeitslosen, der Sozialleistungsempfänger und Rentner stückweise verschlechtert:

die Realeinkommen stagnieren seit 20 Jahren,

der Niedriglohnbereich wächst beständig auf über 25 %,

8 Millionen Menschen brauchen staatliche Hilfe zur sozialen Mindestsicherung,

jeder dritte Arbeitslose hat Probleme, rechtzeitig Miete, Wasser und Strom zu zahlen.


Als Teil dieser zunehmenden Umverteilung von unten nach oben werden auch die Kommunen immer mehr ausgequetscht zugunsten der Haushalte von Land und Bund und der Gewinne großer Unternehmen.   

Ein Großteil der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind inzwischen so verschuldet, dass sie sich - wie Solingen - in der Haushaltssicherung befinden.

Die Stadt ist mit zirka 1 Milliarde € verschuldet. Damit liegen wir mit an der Spitze in NRW und Deutschland.

Die Sozialausgaben in Solingen sind durch die Abwälzung der sozialen Krisenlasten auf die Kommunen von 2012 bis 2017 um fast 50 % gestiegen. Ähnlich wie im Bund.


Trotz drastischer Einsparungen seit der Haushaltssicherung im Jahr 2010 soll dieser Haushalt für 2017 wieder mit einem Defizit von 30 Millionen Euro abschließen.

Die Bezirksregierung hat ihre Subventionierung des Haushalts aus dem sogenannten „Stärkungspakt“ ultimativ an die Bedingung geknüpft, dass 2018 ein ausgeglichener Haushalt geschaffen werden müsse.

Sonst müssten die Zuschüsse zurückgezahlt werden.

Der heute zum Beschluss vorliegende Haushalt beugt sich dieser Erpressung.

Denn er plant weitere drastische Einschnitte auf Kosten der Solinger Bürgerinnen und Bürger.

Das Ganze wird so gut es geht aus den beobachteten demokratischen Gremien wie dem Rat heute herausgehalten. Hier darf wahrscheinlich nicht über die Anträge offen diskutiert werden.

Unsere Anträge sind im Finanzausschuss ohne Diskussion alle abgelehnt worden. Waren sie wirklich so schlecht?

Ihre  Einsparungen sind eben nicht im Interesse der Bürger und zeugen nicht von Verantwortung für die Stadt.

Gerade die Einsparungen im ÖPNV sind ein Armutszeugnis und keine kreative zukunftsfähige politische Entscheidung! Was wollen sie heute hier beschließen? Einsparungen bei den Bussen und den widersinnigen Ausbau der Ordnungskräfte?

Ist hier der Trump-Effekt wie beim CDU-Parteitag in Essen  angekommen?  Müssen wir jetzt mit der CDU in Solingen auf diesen Profilierungszug gegenüber der AfD aufspringen?

Dazu kann doch nur ein klares NEIN die Antwort sein!

Das Kompromisspapier der 5 Fraktionen ist der Angst vor den Bürgern geschuldet und soll die kritischen Stimmen in den Fraktionen mundtot machen.

Gut, dass sich Die Linke wie wir an solchen Verhandlungen nicht beteiligt!

SOLINGEN AKTIV macht bei dieser Politik nicht mit!

Die Beschlusslage  mit Einsparungen von mehreren Hunderttausend Euro ist inakzeptabel!

Wir setzen uns für den Ausbau des ÖPNV in Solingen ein und sind zukunftsfähigen Vorschlägen durch eine sozial gestaffelte Umlagefinazierung aufgeschlossen.


In Hinblick auf die drängenden Umweltpolitische Notwendigkeit und aus sozialen Gründen ist es an der Zeit umzudenken!

Wir fordern deshalb den Rat der Stadt Solingen auf, einen fahrscheinfreien ÖPNV zu überprüfen.

Die Ausstrahlung der Klingenstadt würde bei Umsetzung überregionalen Charackter bekommen.

Aus sozialen Gründen lehnen wir die Erhöhung der Grundsteuer B, die letztlich auf alle Mieter umgelegt wird, ab.

Ebenso wie weitere Personalkosteneinsparungen im öffentlichen Dienst.

Beim städtischen Personal fordern wir ganz im Gegensatz eine schrittweise zehnprozentige Ausbildungsquote.

Die jetzige Quote von 2,5% ist beschämend. Damit kann der absehbare altersbedingte Stellenabbau und damit auch der Verlust von viel Know-how niemals aufgefangen werden.

Aus umweltpolitischen und sozialen Gründen lehnen wir die geplanten Einsparungen im Bereich der Grünpflege, den Wegfall der Baumschutzsatzung sowie der Pflege nur noch großer statt vieler kleiner wohnortnaher Spielplätze ab.

Ein familienfreundliches Solingen sieht anders aus!

Wir begrüßen dagegen, dass sich die Stadt gegen manche aufgezwungenen Investitions-Einschränkungen couragiert zur Wehr setzt:

So mit den geplanten 30 Millionen € Investitionen in die marode Infrastruktur vor allem in den Bereichen Kindergärten, Schulen und Straßen.

Wir begrüßen auch die diesmal in höherem Umfang geplante Konsolidierungsabführungen durch die städtische Betriebe.

Wir begrüßen den verstärkten präventiven Personaleinsatz in verschiedenen Bereichen, die verstärkte interkommunale Zusammenarbeit sowie viele vernünftige Sparvorschläge wie mit LED-Lampen, Einsparungen von Ampeln und vielem mehr.

Aufgefallen ist uns jedoch, dass es nach unserer Kenntnis keinerlei Einsparvorschläge bei den wohlhabenden Schichten unserer Bevölkerung gibt. Das halten wir für ungerecht.

Daher stellen wir folgende Anträge:

Der Anteil der Abführung der Stadtsparkasse soll auf 50 % ihres Gewinns erhöht werden. Das dürfte für die Sparkasse doch ein Pappenstiel sein, wenn sie ihre drei Vorstandsmitglieder mit insgesamt fast 1 Million pro Jahr fürstlich entlohnen kann.

Die Selbstbedienungsmentalität dieses Rates soll gedeckelt werden: Der Rat hat sich erst im Juli 25 % mehr Gelder für die Fraktionsarbeit genehmigt. Das wollen wir rückgängig machen und so über 200.000 € pro  Jahr einzusparen. Damit wären nach Ihrer Logik die Busse gerettet.

Wir fordern eine progressive  Erhöhung der Kindergartenbeiträge für gut Verdienende mit über 71.000 € im Jahr. Derzeit bezahlen sie anteilmäßig an ihrem Verdienst ähnlich viel wie Eltern mit 25.000 € Jahresgehalt.

Vor allem fordern wir, die Gewerbesteuer auf 490 Hebesatzpunkte zu erhöhen. Denn es ist überhaupt nicht einzusehen, warum bei den kleinen Leuten gespart wird, Unternehmen aber keinen Beitrag zur Gesundung unserer Stadtfinanzen leisten sollen. Das ergäbe Mehreinnahmen von 3 bis 3,5 Millionen pro Jahr.

Ebenso lehnen wir die Unsitte ab, dass die Stadt jährlich hunderttausende € für oft sinnlose Gutachten vergeudet.


Mit unseren Vorschlägen könnten insgesamtz 5 bis 6 Millionen € eingespart werden.

Doch selbst wenn all diese Vorschläge von uns angenommen werden würden, könnte mit diesem Haushalt die Finanzmisere der Kommune nicht geklärt werden.

Denn wie soll das möglich sein bei

1 Milliarde € Schulden,

ständig neuen Kostenabwälzung auf die Kommunen wie bei den Flüchtlingen, von Menschen mit Behinderungen, von Arbeitslosen, erst jüngst beim Unterhaltsvorschuss,

unwägbaren Risiken der Wirtschaftsentwicklung oder der Zinsentwicklung,

der ab 2020 anstehenden „Schuldenbremse“ beim Land?


Daher ist es illusionär, dass die Stadt durch immer weitere Sparhaushalte den Kopf aus der Schlinge ziehen kann.

Das weiß auch Kämmerer Weeke.

So schreibt er in seiner Haushaltsrede zu den drastisch steigenden Sozialtransferaufwendungen:

„Wie wollen Sie gegen einen jährlichen Millionenanstieg aufgrund bestimmter gesellschaftlicher Entwicklungen dauerhaft ansparen?...

Die finanzschwachen Kommunen sind in einer dramatischen Abwärtsspirale…“

Mit der heutigen Entscheidung über den Haushalt geht es um eine Richtungsentscheidung:

entweder eine weitere Unterordnung unter die erpresserische Politik zur Plünderung der kommunalen Haushalte -

oder aber der Stadtrat fällt eine mutige Entscheidung für einen kommunalen Widerstand gemeinsam mit anderen Städten für eine grundlegende Wende in der deutschen Kommunalpolitik

durch:

eine radikale Zins-und Schuldentilgung bei Land, Bund sowie den Sparkassen und Banken,

die 100-prozentige Einhaltung des Konnexitätsprinzips - auch in der Flüchtlingsfrage sowie

eine grundlegende Neuordnung des kommunalen Finanzsystems mit einer aufgabengerechten Finanzausstattung.


In diesem Sinne wird SOLINGEN AKTIV weiterhin alle Kämpfe gegen unsoziale kommunale Einsparungen, gegen eine Umverteilung von unten nach oben und für eine gerechte kommunale Finanzpolitik nach Kräften unterstützen!

Wir laden alle dazu ein mit uns gemeinsam eine alternative Kommunalpolitik zu entwickeln, die ihren Namen verdient.

Von den Ratsmitgliedern fordern wir ein finanzpolitisches und umweltpolitisches Umdenken zum Wohle unserer Stadt.

Vielen Dank!

Anträge

Anfragen


Stadt Solingen - BEANTWORTUNG VON ANFRAGEN

Zusatzfragen der Ratsfraktion DIE LINKE vom 17.11.2016


zu Frage 1:

1. Eine syrische Familie darf nunmehr trotz Wohnsitzauflage hier in Solingen bleiben. Was geschieht mit den 58 anderen Menschen, die laut Vorlage Nr. 2044 B 02 ebenso von der Wohnsitzauflage betroffen sind, weil sie im Zeitraum vom 1. Januar bis 5.8.2016 nach Solingen gezogen sind?

Antwort:

Zwischenzeitlich sind alle 58 Menschen, welche von der Wohnsitzregelung (Zuzug 01.01. - 05.08.2016) betroffen sind, angeschrieben und entsprechende Anträge auf Verbleib in Solingen aufgenommen worden. In jedem Einzelfall konnten Gründe dargelegt werden, wonach ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand nach § 12 a Abs. 1 AufenthG oder ein Härtefall im Sinne des § 12 a Abs. 5 AufenthG vorliegt.


2. Wie viele sind ab dem 6. August - dem Stichtag für die späteste Gültigkeit der Wohnsitzauflage - nach Solingen gezogen? Wie viele konnten durch die Anwendung der Härtefallregelungen in Solingen bleiben? Und wie viele mussten davon bisher schon in das Bundesland ihres Erstzuzugs in Deutschland zurückziehen bzw. steht das an?

Antwort:

Flüchtlinge, welche ab dem 06.08.2016 nach Solingen gezogen sind und dies nicht durften, wurden von allen beteiligten Stellen stets auf die bestehende Rechtslage hingewiesen und entsprechend an den bisherigen Wohnsitz verwiesen. Offensichtlich ist eine Rückkehr an die Zuzugsgemeinde auch erfolgt. Zumindest liegt hier nur ein Antrag auf Verbleib in Solingen vor.


3. Schöpft das Ausländeramt bei all diesen Personen auch wie im Fall der syrischen Familie „alle Ermessensspielräume aus"?

Antwort:

Ermessensspielräume werden von der Ausländerbehörde stets beachtet.


4. Die Ausländerbehörde sagte unserem Bündnis gegenüber eine durchgehend wohlwollende Prüfung zu. Was ist daraus geworden? Warum erklärt die Stadt Solingen nicht ausdrücklich die Wohnsitzauflage für unberechtigt, nicht erforderlich und nicht umsetzbar - so wie manche andere Bundesländer und Land-Kreise auch in NRW?

Antwort:

Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes hat die Ausländerbehörde ein eingeräumtes Ermessen bei den Zuzugsfällen stets wohlwollend ausgeübt. Eine pauschale Zustimmung der Stadt Solingen als anerkannter Härtefall ist rechtlich jedoch nicht zulässig. NRW hat als einziges Bundesland eine generelle Einstufung als Härtefall abgelehnt, so dass der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales sowie des Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Umsetzung des § 12 a AufenthG für die Stadt Solingen weiterhin Gültigkeit hat. Dieser erfordert in jedem Einzelfall einen Antrag, einen vorliegenden Härtefall sowie die Zustimmung des Jobcenters.


zu Frage 4c:

Warum werden als solche Reserven nicht bestehende voll eingerichtete Räumlichkeiten wie zum Beispiel das ehemalige Finanzamt an der Goerdelerstraße genommen? Dieses wird derzeit auf Kosten des Landes wieder geräumt und rückgebaut (siehe Vorlage 2044 B 02) - und gleichzeitig wird auf Kosten des Landes die sehr teure Zeltstadt aufrechterhalten. Wie viel Geld könnte eingespart werden, wenn als Reserve durch Schließung der Einrichtung Monhofer Straße stattdessen zum Beispiel die Goerdelerstraße und auch die immer noch leerstehenden beiden neuen Holzhäuser genommen würden?

Antwort:

Beim Flüchtlingsdorf auf der Monhofer Straße handelt es sich ebenso um eine Erstaufnahme-Einrichtung des Landes, wie das auch bei der bereits geschlossenen Goerdelerstraße der Fall war. Die Entscheidung zum Betrieb bzw. zur Aufgabe von Einrichtungen erfolgt ausschließlich in Landeszuständigkeit.

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