Sitzung 17. November 2016

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Sitzung vom 17. November 2016

Anfragen


Zusatzanfrage zum Thema „Vergabe Rettungsdienst“


zu Frage 4 Seite 1 sowie die Fragen 5 auf Seite 3:

Sie schreiben in Ihrer Antwort:

„Beigeordneter Welzel erklärt die Unzulässigkeit einer Ausschreibung, die einen bestimmten Tarifvertrag oder eine bestimmte tarifvertragliche Bindung verpflichtend vorschreiben würde. Maßgeblich sei das Tarifbindungsvergabegesetz....

Maßgeblich sei bei der öffentlichen Vergabe eine Erklärung, die jeder Bietende abgeben und dabei die Vorschriften des Tarifbindungsvergabegesetzes zu beachten habe... Mindestlohnangaben in fest bezifferte Form gebe es nicht. Die Unternehmen müssen im Rahmen der Verpflichtungserklärung die Art der tariflichen Bindung ihres Unternehmens sowie die gezahlte Höhe der Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten angeben.“

Meine Fragen dazu:

a) Widersprechen diese Aussagen von Ihnen nicht dem Paragraf 4, Abs. 3 des „Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW“ in der Fassung vom 10. Januar 2012, worin es unter anderem heißt:

„Öffentliche Aufträge über Leistungen... dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe durch Erklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich verpflichtet haben, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 € zu zahlen.“

b) Wenn das Gesetz ausdrücklich „wenigstens ein Mindeststundenentgelt“ fordert - also nur eine Grenze nach unten setzt, aber keine Grenze nach oben, kann dann die Stadt nicht in ihren Ausschreibungen seriöse Tarifverträge fordern? Warum sollte das „unzulässig“ sein?

c) Sie bekunden in der Antwort zur Frage 5.3. ausschließlich „ein Interesse an rechtssicheren und wirtschaftlichen Vergabeentscheidungen.“ Wollen Sie damit sagen, dass für sie auskömmliche Löhne und entsprechende Tarifverträge als soziale und ethische Kriterien bei der Auftragsvergabe keine Rolle spielen? Wenn nicht, warum machen sie dann bei Ausschreibungen öffentlicher Leistung nicht zum künftigen Standard, dass sie rechtssicher, entsprechend dem TVÖD oder angelehnt daran sowie wirtschaftlich gestaltet sind?

d) Wenn das Gesetz ausdrücklich „ein Mindeststundenentgelt von 8,62 €“ schon 2012 fordert, ist dann Ihre Aussage nicht schlicht eine Irreführung der Öffentlichkeit, wenn Sie schreiben: „Mindestlohnangaben in fest bezifferte Form gebe es nicht“?


zu Frage 4: Seite 1 letzter Absatz bezüglich der Standortfrage

Angesichts der inzwischen nachgewiesenen falschen Angabe des ASB über seinen künftigen Standort in der Löhdorferstraße frage ich Sie: Welche Kontrollmöglichkeiten plant die Stadt ein, um solche nicht zutreffenden Vertragsangaben in Vertragsangeboten künftig zu verhindern?


Zu Frage 4: Unterpunkt 1. und 2., Seite 2 unten:

Trifft es zu, dass die angestellten Rettungsassistenten tatsächlich auch mit Rettungsassistentenverträgen eingestellt sind, wie Sie behaupten - also mit 1900 € pro Monat im 1. Jahr aufwärts? Haben sie überprüft, ob nicht eventuell Rettungsassistenten nur mit Rettungshelfer-oder Sanitäter-Verträgen eingestellt worden – also mit 1475 bzw. 1550 € im 1. Jahr aufwärts? Werden sie eine solche Überprüfung vornehmen?




Zusatzfragen zum Thema "Wohnsitzauflage von Flüchtlingen":


Zunächst ein Dank: Die Familie Akraa, die aus dem barbarischen Krieg im syrischen Aleppo geflüchtet war und inzwischen in Solingen eine Wohnung hat, bekam zweimal ein Schreiben des Ausländeramtes, dass zumindest der Vater zweier kleiner Kinder entsprechend der Wohnsitzauflage wieder nach Bad Segeberg zurückziehen müsse.

Daraufhin gab es engagierte Proteste und Hilfe: Einen Marsch zum Rathaus mit 20 Leuten von Solingen Aktiv, dem Willkommenstreff des Café Courage und syrischen Freunden;  ca. 40 Demonstranten bei der Montagsdemo, Engagement der Flüchtlingsinitiative „Gräfrath hilft“ und von Flüchtlingshelfern der freikirchlichen Gemeinde in Aufderhöhe. Sicherlich erst dadurch gab die „Stabsstelle Flüchtlinge“ am gestrigen Mittwoch schriftlich Bescheid: Die Familie Akraa darf hier in Solingen bleiben! Ein großer Erfolg!

Dass das Ausländeramt dafür „alle Ermessensspielräume ausgeschöpft“ hat zeigt, was auch kommunalen Behörden durch massiven politischen Druck möglich ist!

Denn ohne dass hätten die beiden Abschiebebescheide gewirkt, hätte das Schreiben des Jobcenters erst vor wenigen Tagen gewirkt, der Familie rückwirkend alle Mittel zu streichen, wenn sie nicht bis Monatsende gültige Aufenthaltspapiere vorlegen...

Daher meine Fragen:

a) Was geschieht mit den 58 anderen Fällen, die laut Vorlage 2044 B 02 ebenso von der Wohnsitzauflage betroffen sind, weil sie im Zeitraum vom 1. Januar bis 5.8.2016 aus Solingen gezogen sind?

b) Wie viele sind  ab dem 6. August – dem Stichtag für die späteste Gültigkeit der Wohnsitzauflage – nach Solingen gezogen? Wie viele konnten durch die Anwendung der Härtefallregelungen in Solingen bleiben?  Und

wie viele mussten davon bisher schon in das Bundesland ihres Erstzuzugs in Deutschland zurückziehen bzw. steht das an?

c) Schöpft das Ausländeramt bei all diesen Personen auch wie im Fall der Familie Akraa „alle Ermessensspielräume aus“? Denn das ist durch den Runderlass des NRW-Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales vom 28. 9. 2016 möglich. Darin heißt es im letzten Satz unter Punkt 5.: „Auch bei Personen, die ihren Wohnsitz ab dem 6.8.2016 in NRW genommen haben, ist die Anerkennung eines Härtefalls nicht ausgeschlossen, sofern die Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen.“

Herr May sagte unserem Bündnis gegenüber durchgehend wohlwollende Prüfung zu. Was ist daraus geworden?

Warum erklärt die Stadt Solingen nicht ausdrücklich die Wohnsitzauflage für unberechtigt, nicht erforderlich und nicht umsetzbar – so wie manche andere Bundesländer und Land-Kreise auch in NRW?


Zur Frage 4 c) bezüglich der Flüchtlingsunterkunft Monhofer Feld

Sie schreiben lapidar in Ihrer Antwort, dass diese Einrichtung vom Land als „Reserve“ vorgehalten werde. Reserven sind notwendig. Aber warum werden als solche Reserven dann nicht bestehende voll eingerichtete Räumlichkeiten wie zum Beispiel das ehemalige Finanzamt an der Goerdelerstraße genommen? Dieses wird derzeit auf Kosten des Landes wieder geräumt und rückgebaut (siehe Vorlage 2044 B 02) - und gleichzeitig wird auf Kosten des Landes die sehr teure Zeltstadt aufrechterhalten. Wie viel Geld könnte eingespart werden, wenn als Reserve durch Schließung der Einrichtung Monhofer Straße stattdessen zum Beispiel die Gordelerstraße und auch die immer noch leerstehenden beiden neuen Holzhäuser genommen würden?




Zusatzfragen zum Thema "Vergabe Solinger Wochenmärkte" sowie zur Vorlage Nummer 2081 M 03:


Zu Ihrer Antwort auf meine Frage 4:

In der Vorlage 2081 M 03 räumen sie ein, dass laut Gerichtsbeschluss vom 7.10.2015 „grundsätzlich Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahren hinsichtlich der betreffenden Märkte“ eingeräumt wurde.

a) Bedeutet das nicht auch, dass die Stadt beim Plan zur Privatisierung der Märkte von Anfang an ein Vergabeverfahren hätte einleiten müssen und insofern die Vergabe an die „Unternehmergemeinschaft Solinger Wochenmärkte“ nicht rechtmäßig war?

b) Hätten daher nicht entsprechend auch andere Marktbeschicker, die ebenfalls den Wochenmarkt als Verein oder Genossenschaft durchführen wollten und dazu im Herbst 2014 beim Hauptausschuss vorsprechen wollten, gleichermaßen gehört und ein faires Vergabeverfahren eingeleitet werden  müssen?

Redebeiträge


Zu den verkauffsoffenen Sonntagen

 

In alter Tradition lehnt SOLINGEN AKTIV es ab die Geschäfte am Sonntag zu öffnen!

Deshalb haben wir das von ver.di angestrengte Urteil sehr begrüßt.

Es ist doch eine Farce das dies jedes Jahr diskutiert wird und die Mehrheit in diesem Haus , unsere Argumente der vergagenen Jahre ignoriert. Die Winkelzüge die dieses Jahr aufgrund der Klage von verdi gemacht wurden sind an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Hier sitzt zum einen die Sozialdemokratische Partei die eigentlich den Schutz von Arbeitnehmern auf ihre Fahne schreibt  und das bestreben der Gewerkschaften unterstützen sollte und die Christdemokratische Partei die die christlichen Werte verteidigen sollte.

Aber dem ist nicht so! Im Gegenteil!  Beide Parteien setzen alle Hebel in Bewegung um den verkaufsoffenen Sonntag mit Winkelzügen in Solingen doch noch durchzudrücken. Ohne Rücksicht auf ihre ureigensten Werte.


In einem Leserbrief im Tageblatt stand: „Das ausgerechnet die C-Partei quasi gegen das vierte Gebot „Du sollst den Feiertag heiligen“ opponiert, spricht hier entweder für sich (!)oder gegen diese.“ *


Im selben Leserbrief steht – jetzt sollte die SPD zuhören! – zu den Aufgaben der Gewerkschaft :„Ebenso übernimmt sie staatliche Aufgaben nämlich die Überprüfung der Einhaltung von Schutzgesetzen im Arbeitsrecht. Diese Einhaltung ist von  Rat und den den dort sitzenden Parteien zugunsten der Wirtschaft sträflich vernachlässigt worden.“*


Es ist doch kläglich zu glauben das man mit einem verkaufsoffenen Sonntag am Advent den Internethandel aufhalten kann, oder das Aussterben der Innenstädte verhindert!

Wenn sie das verhindern wollten, sollten Sie eher mehr als den Mindestlohn bei Ausschreibungen anbieten! Denn Kaufkraft gewinnen Sie nicht durch solche Kuhhandel!


Ich wiederhole kurz unsere Hauptargumente der letzten Jahre, damit sie vielleicht doch noch hängen bleiben:

Verkaufsoffene Sonntage gehen gerade in der Vorweihnachtszeit zum größten Teil zu Lasten der Arbeitnehmerinnen im Einzelhandel (70% sind Frauen) und ihrer Familien.

Die ständige Ausweitung der Schicht- Nacht und Wochenendarbeit ist nachweislich gesundheitsgefährdend.

Wochenendarbeit schränkt die Freizeitmöglichkeiten der Familien von Angestellten im Einzelhandel massiv ein.

Die großen Fillialisten profitieren am meisten, die Kleinen werden zum mitmachen gezwungen.


Ein Wort noch zu den Kirchen und ver.di. Es ist aus unserer Sicht sozialpolitisch nicht nachvollziehbar, dass gerade ver.di und die Kirchen sich auf diesen faulen Kompromiss hier in Solingen eingelassen haben. Die Anlagen zu dieser Vorlage sind von den Kirchen ein Widerspruch in sich Da spricht ein Gericht für „ver.di“ Recht und es wird nicht genutzt sondern verbogen wie ein Solinger Dürpel. Das ist nicht Interessen ausgleichen sondern im Ergebnis dem Profit folgen!


Meine Damen und Herren,

Dieser sogenannte Intressenausgleich ist nichts anderes als die Intressen der Beschäftigten und Ruhebedürftigten auf dem Altar der Weihnachtsgeschäftemacherrei zu opfern!


SOLINGEN AKTIV steht im Gegensatz an der Seite der Angestellten in Solingen! Wir lehnen diesen faulen Kompromiss ab  und ich rufe Sie alle persönlich auf mit mir für den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu stimmen und diese Vorlage abzulehnen!


Quellen: *: ST vom 26.11.16 Leserbrief von Manfred Wassenber


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