OWB-Initiative

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach längerer Zeit wollen wir uns wieder bei Euch/Ihnen melden – und zwar zu drei Themen:

1. Beratung zur Zahlung des Zwangsgelds

2. Weiterer Arbeit zur Aufarbeitung des OWG-Skandals

2. Planung eines Sommerfestes der OWG-Nachschussgeschädigten am 19. Juli

 

Zu 1. Inzwischen haben die meisten das Schreiben der Inkassokanzlei Vianden/Sommer aus Bonn – im Auftrag des Insolvenzverwalters Dr. Bornheimer - bekommen mit der Aufforderung, die 1200 € Zwangsgeld (offiziell „Nachschuss“ genannt) zu bezahlen. In dem Zusammenhang bekamen wir einige Nachfragen bzw. tauchten neue Informationen auf, die wir Euch/Ihnen weiterleiten wollen:

 

a) Laut Beratungsgesetz haben Geringverdiener einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Beratung durch das Amtsgericht bzw. auf Ausstellung eines Beratungshilfescheins zur ebenfalls kostenlosen Rechtsanwaltsberatung.

Das Amtsgericht hat sich bisher geweigert, diese Beratung zu gewähren mit der Begründung, das sei ein abgeschlossenes Verfahren, wo sie nicht mehr beraten dürften. Daher haben sie Ratsuchende zu uns geschickt. Dadurch spart sich das Amtsgericht Zeit sowie Kosten für Anwälte.

Das ist aber nach unserer Kenntnis und lt. Auskunft eines Anwaltes nicht zulässig: Zum einen: Das Amtsgericht muss auch in einem außergerichtlichen Verfahren wie dem Umgang mit den Forderungen des Insolvenzverwalters Beratung leisten. Und zum anderen ist die Abwälzung dieser Beratungspflicht auf unsere Interessengemeinschaft nicht zumutbar. Denn aufgrund der vorhandenen Rechtslage sind wir weder befugt noch befähigt, gegenüber Betroffenen eine Rechtsberatung durchzuführen. Wir sind selbst nur Betroffene – aber keine Rechtsfachleute.

Darum haben wir dem Amtsgericht geschrieben, dass wir eine solche Beratung nicht übernehmen. Wer vom Amtsgericht zu uns geschickt wird, bekommt von uns ein Schreiben, dass wir zu einer solchen rechtsverbindlichen Beratung fachlich nicht in der Lage sind. Mit diesem Brief muss der Betroffene dann bei Amtsgericht seine Beratung und ggfls. einen Beratungsschein für einen Anwalt durchsetzen.

Sicherheitshalber haben wir auch auf der Homepage von „Solingen Aktiv“ die Musterantwortschreiben entfernen lassen.

Sollte Euch/Ihnen vom Amtsgericht diese Möglichkeit der Rechtsberatung verweigert werden, wenden Sie sich bitte an die unterzeichnenden Ansprechpartner.

 

b) Bei einer Rechtsberatung wurde uns mitgeteilt, dass im Falle einer Stundung bzw. Nichtzahlung der 1.200 € die rechtliche Forderung dennoch in voller Höhe bestehen bleibt, bis der Betroffene evtl. wieder in der Lage ist (z.B. durch Erbschaft etc.), den Betrag ganz oder in Raten zu bezahlen. Dieser finanzielle Anspruch („Titel“) bleibt so lange bestehen, bis der Betrag bezahlt wurde, oder nach 30 Jahren verjährt ist. Er kann und wird also auch vererbt werden!

Die einzige Möglichkeit, von diesem „Titel“ befreit zu werden, besteht durch eine Privatinsolvenz. Sie läuft über 6 Jahre. Danach ist man vom Titel und der Zahlung endgültig befreit. Dazu muss eine Schuldnerberatung aufgesucht werden.

 

c) Wer das Erbe eines inzwischen verstorbenen zum Nachschuss verpflichteten ehemaligen OWB-Mitglieds angetreten hat, übernimmt damit leider auch dessen Pflicht zum Nachschuss. Ob und wie man sich davon im Einzelfall befreien kann, dass muss mit einem Anwalt beraten werden. Das Amtsgericht konnte uns dazu nur eine sehr schwammige Auskunft geben.

 

Zu 2. Wie schon bei unseren Versammlungen vereinbart, wollen wir die teilweise skandalöse Geschichte der OWB-Insolvenz aufarbeiten und in geeigneter Form öffentlich machen. Dazu haben sich verschiedene Ex-OWB-Genossen bereit erklärt. In Kürze werden sie sich treffen. Verantwortlich dafür ist Harald Wester (Adresse s. unten). Wer diese Arbeit unterstützen will, soll sich an ihn wenden.

 

Zu 3. Wir haben im vergangenen halben Jahr durch die Nachschuss-Schikanen manches durchlitten, uns viel engagiert und haben uns dadurch auch näher kennen gelernt. Das wollen wir gemeinsam mit einem Sommerfest feiern!

 

Geplanter Termin: Samstag, der 19. Juli ab 16 Uhr

 

Geplanter Ort:Gelände mit Bolzplatz hinter dem Hochhaus Teutonenstr. 12/14

 

Verpflegung: Die Koordinierung sorgt für Getränke und Grillgut. Alles andere sollen die Teilnehmer selbst mitbringen – zum allgemeinen Verzehr! Wer die Vorbereitung und Durchführung dieses Festes unterstützen kann und möchte, soll sich bitte an uns wenden.

 

Sollte sich an Ort und Zeit was ändern, so sagen wir Euch/Ihnen schnellstmöglich Bescheid.

 

Margit Bender, Max-Planck-Str. 9, Tel. 33 22 13

Christoph Gärtner, Badstr. 78, Tel. 25 34 495

Harald Wester, Taubenstr. 24, Tel. 594 61 74

Aus dem Stadtrat

 

Überparteilich. Unbestechlich. International.

Interessengemeinschaft Ex-OWB-Mitglieder gegen Nachschuss 31. Dezember 2014

Koordinierungsgruppe

 

Rundbrief zum Jahreswechsel

 

Liebe Ex-OWB-Mitglieder,

wir wollen uns zum Jahreswechsel noch mal an euch wenden. Denn das vergangene Jahre war für uns alle in OWB-Hinsicht aufwühlend:

Erinnern wir uns: Ende Dezember 2013 wurden wir Knall auf Fall zu einem Gerichtsprozess nach Wuppertal eingeladen. Dort wurde uns eröffnet, dass jeder von uns 1200 € Nachschuss zahlen muss. Eine Unverschämtheit! Denn wir hatten schon genug für die insolvente OWB geblutet.

 

Daraufhin schlossen wir uns in unserer Interessengemeinschaft zusammen. Als wir von einem kompetenten Anwalt erfuhren, dass wir rechtlich keine Chance haben, begannen wir uns selbständig zu wehren – mit großem und ganz überwiegend positivem öffentlichen Echo:

 

  • mit zwei Auftritten in der Fragestunde des Stadtrats
  • mit mehreren Versammlungen mit z.T. über 100 Teilnehmern
  • mit zwei Aufsehen erregenden Demonstrationen in der Stadtmitte und in Ohligs
  • mit zahlreichen Pressemitteilungen und durchweg positiven Zeitungsartikeln
  • mit Briefen an alle Verantwortlichen – ohne dass wir eine Antwort bekamen
  • mit Musterschreiben an die Inkassofirma
  • mit der Dokumentation unserer Aktivitäten auf der Homepage von „SOLINGEN AKTIV“
  • mit zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen einzelner Betroffener…

 

Doch gegen den mächtigen Filz von damaliger OWB-Führung (Vorstand und Aufsichtsrat), den Gläubigern wie Energieunternehmen, Banken, Sparkasse und Stadtspitze einschließlich den Sparkassen-Verwaltungsratsmitgliedern aus dem Stadtrat gestützt durch ein für sie parteiisches Insolvenzrecht - waren wir noch nicht stark genug. Das Amtsgericht Wuppertal sprach am 14. Februar 2014 ein Urteil gegen uns. Und im April bekamen wir die Zahlungsaufforderung durch die Inkas-sofirma Vianden/Sommer i.A. des Insolvenzverwalters.

 

Viele bekamen Anfang Dezember 2014 noch z.T. horrende Nachforderungen für (angeblich) nicht bezahlte Nebenkostenabrechnungen plus Verzugszinsen. Bekanntlich waren die damaligen Heizkostenabrechnungen mehr als fragwürdig und wurden von vielen zu Recht nicht bezahlt. Wir raten allen, sich dazu an den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt zu wenden. Die Fälle sind zu kompliziert und individuell zu unterschiedlich, als dass wir euch dazu kompetent beraten können.

 

Dennoch war es eine große Errungenschaft, dass sich von den ca. 1500 Betroffenen immerhin 100 bis 150 organisiert und aktiv gewehrt haben. Das war neu in der Geschichte der Solingen Genossenschaften. Wir haben damit auch ein öffentliches Zeichen gesetzt – und vor allem dabei viel gelernt. Das muss uns allen eine Lehre sein für künftige Auseinandersetzungen! Die Zugeständnisse an unseren Widerstand waren immerhin a) die ungewöhnlich verspäteten Termine des Gerichtsurteils und der Zahlungsaufforderung sowie b) die relativ kulante Ratenzahlungen. Nicht umsonst würdigt auch die Solinger Presse unseren Widerstand als ein bemerkenswertes Ereignis im Rahmen des Jahresrückblicks 2014.

 

Wir wünschen Ihnen/Euch ein gesundes und zufrieden stellendes neues Jahr – hoffentlich ohne so böse Überraschungen wie zum letzten Jahreswechsel.

OWB-Interessengemeinschaft gegen Nachschuss 21. Juni 2014

Koordinierungsgruppe

i.V. Christoph Gärtner

 

An das

Amtsgericht Solingen

z.Hd. Frau Thimm

Goerdelerstr.

 

z.Kt. an die Solinger Presse

 

 

Betr.: Beratungshilfe für Betroffene von OWB-Nachschuss

 

 

Sehr geehrte Frau Thimm,

 

in den letzten Tagen haben sich erneut mehrere OWB-Betroffene an mich gewandt, die ausdrücklich von Ihnen bzw. dem Amtsgericht an mich als Vertreter der Interessengemeinschaft der OWB- Geschädigten verwiesen wurden. Diese Betroffenen erwarteten von mir – wohl entsprechend Ihren Aussagen - eine Beratung, wie sie mit den Forderungen des Insolvenzverwalters umgehen können.

Auf Ihre Anfrage hin hatte ich Ihnen zwar vor vielen Wochen unser Musterantwortschreiben zukommen lassen - in der Annahme, dass Sie das an Interessenten aushändigen bzw. sie darauf verweisen. Dass Sie diese Leute aber zur Beratung zu mir schicken und diese von mir wie von einer Behörde eine Rechtsberatung erwarten – das habe ich mit Ihnen nicht vereinbart. Mit diesem Verfahren machen Sie es sich unseres Erachtens sehr bequem: Sie sparen Zeit und vor allem Beratungskosten für Anwälte.

Wir haben inzwischen von zwei Anwälten die Auskunft bekommen, dass Ihr Verfahren uns gegenüber nicht korrekt ist:

Zum einen: Das Amtsgericht muss auch in einem außergerichtlichen Verfahren wie dem Umgang mit den Forderungen des Insolvenzverwalters Beratung leisten. Nach dieser Rechtsauskunft ist Ihr Argument nicht stichhaltig, dass Sie eine Beratung verweigern müssen, weil das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

Zum anderen ist die Abwälzung dieser Beratungspflicht auf unsere Interessengemeinschaft nicht zumutbar. Denn aufgrund der vorhandenen Rechtslage und den aufgetretenen oft komplizierten Fragen (fragliche Rechtmäßigkeit der Nachschuss-Forderung bei rechtzeitiger Kündigung der OWB-Mitgliedschaft, Verweigerung der Zahlung wegen Zahlungsunfähigkeit, Wirksamkeit des „Titels“, Vererbung des „Titels“, Verzinsung bei Ratenzahlung…) sind wir weder befugt noch befähigt, gegenüber Betroffenen eine qualifizierte Rechtsberatung durchzuführen. Wir sind selbst nur ehrenamtlich engagierte Betroffene – aber keine Rechtsfachleute. Das unterscheidet uns zum Beispiel vom SALZ, wohin Sie ja auch Leute zur Beratung weiter verweisen.

Daher werden wir eine solche Beratung nicht übernehmen. Wer vom Amtsgericht zu uns geschickt wird, bekommt von uns ein Schreiben, dass wir zu einer solchen rechtsverbindlichen Beratung fachlich nicht in der Lage sind.

Mit diesem Brief schicken wir dann die Interessenten wieder an Sie zurück - in der Erwartung, dass sie dann bei Ihnen eine angemessene Beratung bzw. einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommen..

Sicherheitshalber haben wir auch die auf der Homepage von „Solingen Aktiv“ erhältlichen Musterantwortschreiben entfernen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Presse

Interessengemeinschaft von Ex-OWB-Genossen gegen „Nachschuss“ 4.4.2014

 

Warum scheut die Stadt in Sachen OWB die Öffentlichkeit?

Das Ratsmitglied Frau Gabi Gärtner von SOLINGEN AKTIV teilte uns mit, dass die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere bei der letzten Ratssitzung gestellten Fragen als „nichtöffentlich“ gekennzeichnet ist. Das bedeutet, dass wir auf unsere Fragen keine aussagefähigen schriftlichen Antworten bekommen haben.

Frau Gärtner hatte sich bei der Ratssitzung bereit erklärt, unsere Fragen aus der öffentlichen Fragestunde als Ratsmitglied zu übernehmen.

Wieviel Angst muss die Verwaltung vor den Ex-OWB-Mitgliedern und der Öffentlichkeit haben, wenn sie sich nicht traut, diese Fragen in schriftlicher Form öffentlich zu beantworten?

Fragen in der öffentlichen Fragestunde der Ratssitzung vom 10. April 2014

an den Oberbürgermeister

 

 

1. Im Rahmen der letzten Fragestunde des Rats am 13.2.14 haben wir als Sprecher der „Interessengemeinschaften ehemaligen OWB-Genossen gegen den Nachschuss“ einige Fragen an Sie gestellt. Diese Fragen wurden freundlicherweise von SOLINGEN AKTIV -Ratsmitglied Gabi Gärtner übernommen.

Wie wir von ihr erfuhren, ist die schriftliche Antwort der Verwaltung als "nichtöffentlich" gekennzeichnet. Damit gibt es auf unsere Fragen keine aussagefähigen schriftlichen Antworten.

Warum drückt sich die Stadtverwaltung in einer so breit öffentlich diskutierten Frage vor einer öffentlichen schriftlichen Antwort?

 

2. Um die eventuell fällige Bürgschaft von zwei bis 3 Millionen € aufzutreiben, falls die Immobiliengesellschaft Real² ihre Wohnungsbestände an Reger Straße nicht versilbern kann, will Stadtkämmerer Weeke ebenfalls auf die Nachschusskosten von uns OWB-Mitglieder zurückgreifen. „Wir dürfen gar nicht verzichten“, so Herr Weeke gegenüber dem „Tageblatt“. „Wir würden der Sparkasse oder der Stadt einen Schaden zufügen.“ Warum soll aber stattdessen allein den unstrittig unschuldigen OWB-Genossen Schaden in Millionenhöhe zugefügt werden, und nicht die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden – nämlich die Stadtsparkasse, die Real² oder die Stadt Solingen, die sich mit dem Deal mit der OWB verspekuliert haben?

 

3. Nach Presseinformationen fand am 13. März eine weitere Sitzung des Gläubigerausschusses statt - unter Beteiligung auch des Kämmerers. Hat die Stadt dort auf eine Entlastung der OWB-Genossen hingewirkt?

 

 

Vielen Dank

Interessengemeinschaft von Ex-OWB-Genossen gegen "Nachschuss"

 

Anfragen an den Rat und die Verwaltung der Stadt Solingen

anlässlich der Ratssitzung am Donnerstag, den 13. Februar 2014

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

liebe Gäste einschließlich der ehemaligen OWB-Mitglieder,

 

unmittelbar vor Weihnachten bekamen 1495 ehemalige Genossen der Ohligser Wohnungsbaugenossenschaft eine teure Bescherung:

Sie sollen 1200 € Insolvenz-Nachschuss für die insolvente Ohligser Wohnungsbaugenossenschaft bezahlen.

In die Wege geleitet wurde das durch den Gläubigerausschuss.

Er besteht aus dem Kämmerer der Stadt Solingen, der Stadtsparkasse und den Stadtwerken.

Wir ehemaligen OWB-Genossen haben durch die Insolvenz schon Millionen verloren:

durch Verlust aller unserer Genossenschaftsanteile,

durch Verlust von Vorauszahlungen für Renovierungen oder für Nebenkosten.

Daher sehen wir nicht ein, dass wir im Nachhinein noch einmal für diese Insolvenz bluten müssen zu Gunsten der Stadtsparkasse sowie den Forderungen des ehemaligen Geschäftsführers Schürmann in Höhe von 1 Million und des Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts ebenfalls in Höhe von 1 Million.

Unsere Fragen an die Verwaltung und den Rat sind daher folgende:

Erstens: Haben Sie, Herr Oberbürgermeister Feith als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse und die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats aus dem Stadtrat im Verwaltungsrat der Sparkasse dieser Nachschussforderung widersprochen? Wenn nein, warum nicht?

Zweitens: Herr Uibel, als ehemaliger Geschäftsführer der OWB und langjähriges Mitglied im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse sind Ihnen sowohl die Nöte und Schulden der OWB-Genossen bestens bekannt als auch die Verträge und Nachforderungen der Sparkasse.

Was haben Sie in Ihrer Funktion als Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse unternommen, um den Nachschuss auf Kosten der OWB-Mitglieder zu verhindern?

War es überhaupt vereinbar, dass Sie als ehemaliger Geschäftsführer der OWB sowohl Schuldner sowie als Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse auch Gläubiger sind?

Hätten Sie nicht längst von dem Amt des Verwaltungsrats zurücktreten müssen?

Drittens: Sind Sie als Vertreter von Verwaltung und Rat bereit, im Verwaltungsrat auf die Rücknahme der Nachschuss-Forderung hinzuwirken?

Viertens: Ist Ihnen bewusst, dass durch einen Nachschuss für viele Hundert der finanziell schlechter gestellten OWB-Genossen die Nachforderungen der Gläubiger zunächst von der Stadt vorfinanziert werden müssen – und die Stadt sich somit ins eigene Fleisch schneidet? Das heißt, dass die Stadt ihre eigenen Schulden bezahlen muss.

Fünftens: Wie können Sie es verantworten, dass diese Hunderte ehemalige OWB- Genossen, die ein Einkommen unter der Pfändungsgrenze haben, durch das Abstottern des Nachschusses noch weiter in die Armut getrieben werden?

 

Wir erwarten eine Antwort der Stadt und ihrer Töchter Stadtsparkasse und Stadtwerke in kürzester Zeit.

Denn am morgigen Freitag, den 14. Februar, wird das Urteil vom Insolvenzgericht in Wuppertal gefällt. Ein Einspruch ist nur noch innerhalb von vier Wochen möglich.

Sie alle sind herzlich zu unserem nächsten Treffen am kommenden Samstag, den 15. Februar um 15 Uhr im Wirtshaus Rohleder in Solingen-Ohligs, Merscheiderstr. 49 eingeladen.

 

 

Für den Koordinierungskreis

 

Margit Bender

Christoph Gärtner

Harald Wester

 

Kämpferische Demonstration der OWB-Genossenschaftler

„Die Verursacher sollen den Schaden bezahlen“

 

Am 13.03. organisierten die Genossenschaftler und Mieter der früheren OWB-Wohnungen eine Kundgebung vor der Stadtsparkasse mit anschließender Demonstration zum Rathaus. Die Mitglieder des insolvent gegangenen OWB haben nicht nur ihre Einlage von 1.200 € verloren, sondern sollen jetzt an die Stadtsparkasse, den ehemaligen Geschäftsführer Schürmann und den Insolventsverwalter nochmals 1.200 € abtreten (insgesamt über 5 Millionen). Gegen diese Abzocke richtet sich der Protest, den etwa 100 Teilnehmer mit Schildern, Pfeifen,Tröten und diversen Kurzreden auf die Straße brachten.

Hauptforderung war, die Verursacher der Insolvenz zur Rechenschaft zu ziehen. Sie sollen den Schaden bezahlen und nicht die Genossenschaftler, die hinters Licht geführt wurden. Das betrifft zum einen den früheren Geschäftsführer Schürmann, der durch windige Spekulationsgeschäfte die Schieflage herbeiführte, und sich dabei eine goldene Nase verdient. Der Sparkasse ist völlig zu recht vorzuwerfen dieses Vorgehen gedeckt zu haben und die Vergabe von 15 Mio. Krediten nicht geprüft zu haben. SSS-Vorstand Kartenberg stellte sich immerhin den Fragen und Forderungen der Demonstranten, konnte aber nur ausweichende Angaben machen und sprach verharmlosend von „Fehlentscheidungen“ Schürmanns. Auch die Frage wieviel die Sparkasse im Vorfeld der Insolvenz durch Zinseinnahmen verdient hat blieb unbeantwortet. Er wolle sich aber im Ausschuss „für die Betroffenen einsetzen“. Auch der spätere Geschäftsführer Uibel wurde von den Teilnehmern kritisiert („Das Uibel an der Wurzel packen“). Er hatte die Genossenschaftler in Sicherheit gewogen und hingehalten, Tage vor der Insolvenz noch „Stabilität“ verkündet.

Nach der Demonstration durch die Innenstadt, die auf viel Aufmerksamkeit und Zustimmung stieß, sollte am Rathaus der OB oder zumindest ein Stellvertreter befragt werden. Es war aber keiner mehr da. Zum Abschluss wurde vorgeschlagen, dass die Demonstranten neben anderen Aktivitäten die nächste Stadtratsitzung besuchen und dort ihre Forderungen (auch gegenüber dem Stadtkämmerer) vorzubringen.

Für alle Teilnehmer war die (vielfach erste) Demo ein Erfolgserlebnis und Ermunderung den Kampf um die Rechte und gegen die Abzocker weiterzuführen. Zum Abschluss dankte die Veranstaltungsleitung der Polizei für die freundliche und unbürokratische Begleitung und SOLINGEN AKTIV für die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Material zur Erstellung der Plakattafeln und der Lautsprecheranlage.

Gabi Gärtner, Ratsmitglied für das Personenwahlbündnis

„SOLINGEN AKTIV“ am 6.4.2014

 

An

Herrn Feith, Oberbürgermeister der Stadt Solingen

Stadtkämmerer Weeke

Zur Kenntnis an die Sprecher der Ratsfraktionen im Stadtrat, Ratsmitglied Hohn

die Bezirksregierung Düsseldorf - Regierungspräsidentin A. Lütkes, Abt. 3 Kommunalaufsicht

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung musste ich letzte Woche zur Kenntnis nehmen, dass sie die Beantwortung der Anfrage an die Sitzung des Solinger Stadtrates am 13.2.14 zum Thema Ohligser Wohnungsbaugenossenschaft (OWB) „nichtöffentlich“ beantwortet haben. Die Anfrage ging auf Fragen von Mietern zurück, die von der Insolvenz der OWB nicht nur durch den Verlust ihrer Einlagen, sondern auch die Zahlung von 1200 Euro Nachschuss betroffen sind.

In der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Solingen heißt es unter §5:

„Öffentlichkeit

(1) Die Sitzungen des Rates werden in der Regel mit einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil durchgeführt.

(2) In nichtöffentlicher Sitzung ist zu verhandeln, wenn es die gesetzlichen Bestimmungen, das öffentliche Wohl oder der Schutz der Interessen Betroffener fordern. Dies ist insbesondere der Fall bei

a) Vorplanungen zu Bebauungsplänen,

b) Grundstücksangelegenheiten und Maßnahmen zur Bodenordnung,

c) Standortplanungen, soweit nichtöffentliche Angelegenheiten betroffen sind,

d) Abgabeangelegenheiten, die einzelne Abgabepflichtige betreffen,

e) Entscheidungen gegenüber Privaten oder Unternehmen, wenn deren persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse in die Beratung einbezogen werden,

f) Behandeln von Vertragsbedingungen,

g) Personalangelegenheiten, mit Ausnahme von Wahlen,

h) Vertragsangelegenheiten nach § 41 Absatz 1 Buchstabe r) GO NRW,

i) Prüfberichten und Prüfungsergebnissen des Revisionsdienstes und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Rechnungsprüfungsausschuss,

j) Auftragsvergaben.“

Die Situation der OWB-Mieter und ihre Anfragen fallen unter keine dieser Bestimmungen! Vielmehr wird das „öffentliche Wohl oder der Schutz der Interessen Betroffener“ nur angemessen behandelt, wenn die Betroffenen öffentlich Fragen auf ihre Antwort bekommen und ihre demokratischen Rechte zu Protest und Aufklärung von Verstrickungen und Verantwortung der Politik wahrnehmen können.

Herr Feith und Herr Weeke, Sie beide haben in der o.g. Ratssitzung „Verständnis“ für den Unmut der Protestierenden geäußert. Wie weit ist es damit her, wenn so unangemessen und restriktiv auf ihre Fragen und Anliegen reagiert wird? Herr Feith, Sie waren in der Anfrage persönlich angesprochen - halten Sie es nicht für angemessen, den Bürgerinnen und Bürgern auch persönlich zu antworten? Immerhin sind 1400 Solingerinnen und Solinger betroffen.

Innerhalb von wenigen Monaten ist das der zweite Fall, in dem aus meiner Sicht willkürlich Themen, die von außerordentlichem Interesse für die Öffentlichkeit sind, von ihnen nichtöffentlich behandelt wurden. Ähnlich verhielt es sich im Fall der zunächst von der Stadt Solingen verweigerten Sozialhilfeleistung für die Augenoperation einer Solinger Asylsuchenden. In beiden Fällen gab es eine öffentliche Berichterstattung, die zum Teil sogar über die Anfragen hinaus ging (siehe Anhang) – dennoch verweigerten sie eine öffentliche Diskussion im Rat.

Kurz vor der Kommunalwahl kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass kritische Themen von der Öffentlichkeit fern gehalten und Proteste verhindert werden sollen. Das steht einer weiterentwickelten „Beteiligungskultur“ direkt entgegen, die Sie doch angeblich gerade jetzt fördern wollen.

Ich bitte die Bezirksregierung um Aufklärung, ob eine solche willkürliche Auslegung der Möglichkeit, Themen nichtöffentlich zu behandeln, rechtmäßig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Gärtner