Sitzung 04. April 2019

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Sitzung vom 04. April 2019

Anfragen


Zum Thema : Notfallstruktur im Solinger Klinikum für Kinder 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kurzbach, 

sehr geehrter Herr Dr Soditt 

sehr geehrte Stadtverwaltung, 


ich bedanke mich für die Antworten von Herrn Dr Soditt auf meine Anfrage. Die Antworten sind sachlich und gleichzeitig sehr unbefriedigend im Ergebnis. Mein geschildeter Fall kann, wenn sich nichts ändert so immer wieder passieren. Das geht auf Kosten der Patientinnen im vorliegenden Fall auf Kosten von sehr kleinen Patienten. Die Antworten werfen weitere Nachfragen auf mit der Bitte um schriftliche Beantwortung: 

 

1.) Sieht die Stadtverwaltung es aufgrund der Vorkommnisse es nicht als sehr notwendig an, dass eine doppelte Besetzung von Intensivstation und Notfallambulanz gewährleistet sein muss, sprich eine 2. Dienstreihe eingeführt werden muss? 

 

2.) Was sind die in der Antwort 2 erwähnten erforderlichen bzw wünschenswerte Maßnahmen für die Basisnotfallversorgung und was kosten diese? Strebt die Stadtverwaltung die erweiterte Notfallversorgung an? 

 

3.) Inwieweit sind diese Frage Bestandteil der Personalkostendiskussion im Rahmen der Holdingsgründung mit Leverkusen?

Redebeiträge


TOP 12 Vorlage 5112/2019: Gleichstellungsplan 2019-2023 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

sehr geehrte Zuhörer, 

Sehr geehrte Ratsmitglieder, 

 

Wir begrüßen Gleichstellungspläne und den realen Kampf um Verbesserungen dabei. Denn tatsächlich gibt es realgesellschaftlich keine Gleichstellung, wie der OB im Vorwort einräumt. Dabei ist der Punkt vier hervorzuheben ZITAT „Die Doppelbelastung von Familie und Beruf haben auch heute noch im Wesentlichen die Frauen zu tragen.“   

Die Ursache liegt in der bürgerlichen Staats- und Familienordnung, die den Frauen die Hauptverantwortung für die Erziehung, Betreuung der Familie, Haushaltsführung, Pflege usw. auflastet, was wiederum die Ursache für Niedriglöhne, Lohnunterschiede usw. ist. Diese doppelte Ausbeutung und Unterdrückung von Frauen ist ein Wesensmerkmal unseres Systems. Sie muss und kann mit Gleichstellungsplänen bekämpft werden. Eine reale Befreiung der Frau ist aber letztlich nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Veränderung möglich. 

Wir begrüßen die erreichten und genannten Fortschritte (s. S. 5). Von „Leuchtturmprojekten“ und „Meilensteine mit Alleinstellungscharakter“ zu sprechen scheint uns jedoch etwas vermessen. Die genannten Punkte reduzieren sich auf das städtische Personal. Aus unserer Sicht muss sich der Maßstab für eine Gleichstellungspolitik der Stadtverwaltung aber nicht beim städtischen Personal konzentrieren, sondern sich auf die gesamte Gleichstellung von Frauen in der gesamten Stadt beziehen. Diese sehr reduzierte Maßstab zeigt sich auch, wenn als „wesentliche Zielsetzung“ des novellierten Gleichstellungsgesetzes genannt wird: „Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen sowie eine gleich geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien der öffentlichen Hand.“ 


Alarmierend sind die Zahlen zu Frauen in der Verwaltung auf Seite 9 und 10 mit einem deutlich überdurchschnittlichen Anteil von Frauen in der niedrigsten Entgeltgruppe 6 Vor allem im Beschäftigungsgrad bis 50 % sind 83,78 % Frauen! Mit insgesamt 217 Frauen in der niedrigsten Besoldungsgruppe 6 sind viel mehr von Niedriglohn betroffen als die 47 Frauen in der höchsten Entgeltgruppe. Zweifellos ist es erfreulich, wenn mehr Frauen auch in Führungspositionen gekommen sind. Aber dieser Fortschritt wird getrübt durch die Feststellung, dass 2018 von der Verwaltung 157 Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten geschlossen wurden, davon 105 mit Frauen, während es 2014 insgesamt 115 solche Beschäftigungsverhältnisse waren, davon 83 mit Frauen (Seite 12). 

Noch alarmierender sind die bizarren Strukturen im Dienstleistungsbetrieb Gebäude mit 97,95 % Frauen in der untersten Entgeltgruppe 2, davon weit mehr als die Hälfte sogar nur weniger als 50 % Beschäftigungsgrad. Hier sind grundsätzlich Reinigungskräfte nur in Teilzeit und zu einem großen Teil nur befristet eingestellt. Davon kann keine Frau ihre Familie ernähren. Von allen befristet Beschäftigten sind 91,2 % weiblich. Der Anstieg der befristeten Beschäftigung von 13,4 % im Jahr 2014 auf 16,67 % 2018 ist ein weiteres Anzeichen für verschlechterten Arbeitsbedingungen vor allem für Frauen. 


Wir bedauern sehr, dass diese Zahlen zwar nüchtern auf den Tisch gelegt werden, aber keinerlei Konsequenzen zur Überwindung dieses insgesamt skandalösen Zustands im Gleichstellungsbericht aufgezeigt werden. Stattdessen kümmert sich der Gleichstellungsbericht in der Folge vor allem um die Fragen von Führungskräften, Führungskultur, Gesundheitsförderung usw.. was zweifellos nicht falsch ist, aber unseres Erachtens das Kernproblem für die Masse der einfachen Frauen schlicht und einfach negiert. 

Wir schlagen daher vor, dass sich die Gleichstellungspolitik der Stadt in den nächsten 5 Jahren über die schon genannten Themenfelder hinaus vor allem auf folgende Fragen konzentriert: 

  • keine Einstellungen in der Stadtverwaltung sowie in den städtischen Betrieben von Frauen in Niedriglohngruppen. 
  • Deutlicher Abbau von Teilzeitbeschäftigung gerade auch im Niedriglohnbereich. 
  • Übernahme von Frauen mit befristeten Verträgen in unbefristete Verträge, um ihnen mehr materielle, soziale und familiäre Sicherheit zu bieten. 
  • Keine Privatisierung bzw. Outsourcing in Sondergesellschaften von Bereichen mit hohem Frauenanteil wie insbesondere im Klinikum, wo das Outsourcing von 150 Stellen geplant ist mit dem ausdrücklichen Ziel, für Neueingestellte Tarifverträge unterhalb des TVÖD zu installieren. 
  • Insgesamt fordern wir die Stadtverwaltung auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um über das eigene Personal hinaus auch entsprechende Verbesserungen für die Masse der einfachen Frauen in Solingen voranzutreiben: 
  • gegen die zunehmende Tendenz von Niedriglöhnen gerade bei Frauen und insbesondere auch Frauen und jungen Mädchen, die als Geflüchtete zu uns gekommen sind; 
  • verbesserte Möglichkeiten von Teilzeit in längere Arbeitszeiten zu wechseln, wo dies gewünscht wird; 
  • Übernahme von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse, 
  • Ausbau von wohnortnahen Kinderbetreuungsplätze im U3-Bereich und Kindergartenbereich, um so die Berufstätigkeit von Müttern zu erleichtern. 


Diese Schritte sind nur in gemeinsamer Anstrengung von Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft möglich. Die Stadtverwaltung und wir als Stadtrat haben eine Verantwortung nicht nur für das weibliche Personal der Stadt und der städtischen Betriebe. Wirkliche kommunale Gleichstellungspolitik muss für eine bessere Gleichstellung für alle Frauen der Stadtgesellschaft kämpfen!

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